Zinsähnliches

Die Rechte an einem Grundstück erworben, das Grundstück bebaut, wer nicht selber nutzt, der hofft nun auf Rendite. Doch hatte nicht das zweite katholische Laterankonzil 1139 beschlossen, Zinsnehmer aus der Kirche zu verbannen? Und war es nicht Thomas von Aquin, der sich ebenfalls für das Zinsverbot stark gemacht hatte? Die gute Nachricht: das ist lange her. Doch seit wann "mieten" wir denn?

Die Gewerberaummiete kannte man schon im Mittelalter: zur Finanzierung des Rathausanbaus (Danzelhaus, 1308) mussten die Bremer Goldschmiede, die in den Marktarkaden untergebracht waren, Miete an die Stadt zahlen. Auch andere zahlten damals schon Miete: Lehrlinge, die im Haushalt ihrer Meister wohnten, Knechte, die auf auf dem Anwesen ihrer Gutsherren lebten.

Baurecht Essen: Mietrecht - Arbeiterwohnung 1920

Doch erst mit der Industriegesellschaft geriet das Wohnen zur Miete zu einem Massenphänomen. Findige Unternehmer und Geschäftemacher begannen, mehrgeschossige Wohnhäuser zu errichten, die sie an ihre Arbeiter und Angehörige der Unterschichten vermieteten. Diese Häuser verfügten über vier bis fünf Etagen mit jeweils zwei bis drei Wohnungen pro Etage. Lediglich die Toiletten befanden sich ausserhalb der Wohnung, zunächst sogar ausserhalb des Hauses, später dann (Ende des 19. Jahrhunderts) eine halbe Treppe tiefer im Treppenhaus.

Die Voraussetzung für diese neue Wohnstruktur bildete die Einführung des sog. englischen Küchenherdes, der unmittelbar an die Schornsteinwand angeschlossen wurde, folglich nicht rauchte und damit die Einrichtung einer Küche als abgeschlossenen Raum in einer Mietwohnung ermöglichte. Erst ab den 20er Jahren erfolgte der Einbau von WCs und Bädern in die Wohnungen. In Berlin und Hamburg enstanden die sog. Mietskasernen und es war keine Seltenheit, dass bis zu 30 Personen in einer 2-Zimmer-Wohnung lebten.

Erst die Reformbewegungen der Weimarer Zeit führten u.a. zur Einführung des sog. Reichsheimstättengesetzes, Grundstein heutigen Mieterschutzes.